Im Rahmen der Dezernatsneuordnung wechselt die Zuständigkeit für die Freiluga vom Schulverwaltungsamt zum Amt für Kinderinteressen.
kfreiluga_admin2018-02-05T09:44:57+01:00
Im Rahmen der Dezernatsneuordnung wechselt die Zuständigkeit für die Freiluga vom Schulverwaltungsamt zum Amt für Kinderinteressen.